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Steuervorteile vom Bund für Bauherren

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FinanzanalyseDer Wohnungsbau in Deutschland soll gefördert werden: Nach einem Bericht von n-tv will das Bundesfinanzministerium durch großzügige Sonderabschreibungsmöglichkeiten künftige Bauherren unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen. Die Regelungen in Schäubles Gesetzentwurf scheinen im Kabinett eine grundsätzliche Zustimmung zu finden. So ist geplant, künftig attraktive Anreize für den Bau neuer Mietwohnungen in Ballungsgebieten durch erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten zu setzen. Nach Informationen der Bundesregierung würden derzeit mindestens ca. 350.000 neue Wohnungen jährlich benötigt, um den Bedarf zu befriedigen. Diese Zahl beruhe zudem nicht nur darauf, dass Flüchtlinge Wohnraum benötigen, sondern beinhalte auch den Bedarf deutscher Bürger. Die geschätzten Kosten der geplanten Steuervorteile werden nach einer aktuellen Schätzung wohl bei etwa 2,1 Milliarden Euro bis zum Jahresende 2020 liegen. Die Gestaltung in dem bereits auf den Weg gebrachten Kabinettsentwurf erinnert an die „Sonder-AfA Ost“ in den 1990er Jahren – hier wurden Investoren durch großzügige Steuervorteile beim Immobilienaufbau in den neuen Bundesländern angelockt und investierten auch kräftig.

In Städten wird zusätzlicher Wohnraum benötigt, der auch bezahlbar ist

In 2015 wurden ca. 270.000 neue Wohnungen fertiggestellt – diese Zahl muss künftig gesteigert werden, damit der notwendige Bedarf abgedeckt werden kann. Gerade in den großen Städten bzw. Ballungszentren ist der Bedarf meist höher als Angebot besteht. Die Folge sind immens teure Wohnungen, die für Normalverdiener kaum mehr bezahlbar sind. Aus diesem Grund enthält der neue Entwurf von Bundesfinanzminister Schäuble den Anreiz, für den Bau neuer Wohnungen Sonderabschreibungen über insgesamt 3 Jahre geltend machen zu können. Im 1. und 2. Jahr können dann jeweils zehn Prozent der Kosten für Anschaffung bzw. Bau angesetzt werden und im 3. Jahr neun Prozent. Zusätzlich kann die bisherige, reguläre Abschreibung von 2 Prozent p.a. angesetzt werden. Insgesamt könnte der Kapitalinvestor nach diesem Entwurf dann 35 Prozent der Kosten gewinnmindernd bei der Steuererklärung geltend machen. Mit diesen Regelungen sollen jedoch keine Luxuswohnungen, sondern vor allem die notwendigen, bezahlbaren Wohneinheiten im unteren bzw. mittleren Preisbereich gefördert werden. Um dies zu erreichen, ist eine Obergrenze für die Baukosten in der Vorlage enthalten – so gibt es beispielsweise keinerlei Förderung mehr, wenn diese die Grenze von 3.000 Euro je Quadratmeter überschreiten.

Für welche Wohneinheiten genau sollen die Abschreibungsmöglichkeiten gelten?

Die geplanten Abschreibungsmöglichkeiten gelten nur für bestimmte Gebiete mit angespannter Wohnungssituation in Deutschland – dies ist hauptsächlich dort, wo besonders große Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum herrscht. Gemäß der Vorlage sollen dabei Gemeinden in die Förderung einbezogen werden, bei denen das Mietniveau mindestens 5 % oberhalb des Durschnitts in Deutschland liegt. Zusätzlich soll die Förderung in Gebieten Anwendung finden, bei denen die Mietpreisbremse der Bundesregierung aktiv ist. Die Länder haben zudem die Möglichkeit, bestimmte Gebiete als Fördergebiet zu deklarieren. Die neu geschaffenen Wohneinheiten müssen dann spätestens 10 Jahre nach Fertigstellung vermietet sein. Es gibt ferner einen zeitlichen Rahmen für die Förderung, welcher im Entwurf spezifiziert wird. Demnach soll die geplante Abschreibungsmöglichkeit nur für Vorhaben gelten, bei denen in den Jahren 2016, 2017 oder 2018 der entsprechende Bauantrag gestellt wird. Dabei ist bisher noch nicht klar, wie sich diese Förderung auf die Preisentwicklung von Immobilien inner- und außerhalb der Fördergebiete auswirken wird.

Bild© blende11.photo – Fotolia.com

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