Geschlossene Fonds stellen im Prinzip eine unternehmerische Beteiligung an einem bestimmten Projekt dar. Eine Zeichnung von Anteilen ist nur während der Zeichnungsphase möglich, anschließend wird der Fonds „geschlossen“ – das bedeutet, es ist kein Handel mit Anteilen mehr möglich. Unter Umständen kann ein Handel auch nach der Schließung zwar über einen sog. Zweitmarkt stattfinden, jedoch ist dies nicht mit allen geschlossenen Fonds und meist auch nur mit hohen Verlusten möglich. Schon mit Fondsauflegung stehen Volumen und Anteilzahl fest, in der Regel sind bestimmte Mindestzeichnungssummen notwendig (z. B. 10.000 Euro). Geschlossene Fonds stellen somit Finanzierungen für meist sehr langfristige Projekte dar, an denen sich der Anleger unternehmerisch in einem Anlagezeitraum von etwa 5 bis 25 Jahren beteiligen kann. In der Regel kann während dieser Zeit das einmal angelegte Kapital nicht mehr entnommen werden.
Basiswissen: Welche Arten von geschlossenen Fonds gibt es?
Geschlossene Fonds werden meist von extra dafür gegründeten Kapitalanlagegesellschaften aufgelegt – die Laufzeiten und Projektarten unterscheiden sich erheblich: So gibt es z. B. Schiffsfonds, Immobilienfonds, Flugzeugfonds, Containerfonds, Leasingfonds, Medienfonds oder auch Fonds aus den Bereichen der erneuerbaren Energien. Jedem Fonds liegt eine ganz eigene Investitions- und Verwendungsphilosophie zugrunde, mit der entsprechende Renditen erzielt werden sollen. Die Renditeerwartungen können dabei – ja nach Risiko, Erfolgssituation und steuerlichen Einflüssen – zwischen 5 und 17 % p.a. betragen. Der Zugang zu geschlossenen Fonds erfolgt über entsprechende Vermittler, z. B. im Internet, wo der Interessent sich auch über die verschiedenen Angebote informieren kann.
Vorteile von geschlossenen Fonds
Geschlossene Fonds versprechen sehr attraktive Renditen und tragen zugleich zur Risikodiversifikation des persönlichen Anlageportfolios bei. Dabei sollte ein Anleger keinesfalls sämtliches Kapital in geschlossenen Fonds anlegen, sondern nur einen Teil seines verfügbaren Kapitals. Dies sollte ein zusätzliches Standbein in einem Gesamtanlageplan darstellen und sollte in realistische und den eigenen Risikovorstellungen entsprechende Fonds investiert werden. Geschlossene Fonds sind weitgehend unabhängig von Kapitalmarkt- oder Börsenentwicklungen und können so zu Risikoabfederung für die eigene Vermögensplanung dienen. Unternehmerische Beteiligungen – mit allen Rechten und Pflichten – sind nur bei geschlossenen Fonds bereits ab vergleichsweise niedrigen Mindestsummen (beispielsweise 5.000 oder 10.000 Euro) möglich, in anderen Bereichen kann mit diesen Summen keine Beteiligung erkauft werden. Je nach Einkommenssituation können geschlossene Fonds ferner zur steuerlichen Optimierung beitragen, hierfür ist allerdings eine dedizierte Vorab-Prüfung der zu erwartenden Zahlen notwendig.
Nachteile von geschlossenen Fonds
Die Fondsprospekte (deren Veröffentlichung Pflicht ist) werden jedoch inhaltlich nicht von der Finanzaufsicht geprüft, d.h. der Anleger sollte sich selbst sehr gut über Anbieter, Projekt und realistische Einschätzungen informieren – dies am besten aus unabhängigen und renommierten Quellen. In geschlossene Fonds sollten zudem nur Gelder investiert werden, die über die gesamte Laufzeit des Fonds (meist viele Jahre) nicht benötigt werden, da ein Ausstieg aus der Beteiligung in der Regel nicht oder nur unter großen Verlusten möglich ist. Grundsätzlich besteht auch das Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals – der Anleger sollte daher in eigenem Interesse nur investieren, wenn das Kapital nicht zwingend für den Lebensunterhalt benötigt wird. Bei bestimmten Gesellschaftsformen (die aber kaum noch anzutreffen sind), könnte unter Umständen sogar eine Nachschusspflicht bestehen, wenn das Geschäftsmodell nicht erwartungsgemäß verläuft. Die aufgezeigten Nachteile bedingen eine besonders sorgfältige Informationsbeschaffung seitens des Anlegers, um unnötige Risiken und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
» Über 9.000 Investmentfonds und mehr als 100 geschlossene Beteiligungen ohne Ausgabeaufschlag