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Immobilienfonds und Steuer

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Andreas Schrobback Berlin(Andreas Schrobback Berlin, 03.12.2012) Die Besteuerung von Immobilienfonds ist grundsätzlich abhängig von der Art des Fonds (also z. B. geschlossener oder offener Immobilienfonds) und natürlich von der individuellen Situation des Steuerpflichtigen. Immobilienfonds investieren in Immobilien, welche in der Regel langfristige Erträge aus Mieteinnahmen generieren sollen – einige Fonds möchten darüber hinaus Veräußerungsgewinne durch An- und Verkauf von Immobilien erzielen. Abhängig von der Art der Investition werden so deutlich unterschiedliche Besteuerungen erreicht. Bei offenen Immobilienfonds handelt es sich um die sehr weit verbreiteten, klassischen Anlagemöglichkeiten mit breiter Streuung und Erträgen durch Mieteinnahmen bzw. Veräußerungen.

Der Fonds partizipiert dabei von Kurssteigerungen, welche bei einem Verkauf durch den Anleger gemäß den Bestimmungen der Abgeltungssteuer zu versteuern sind. Für die Ausschüttungen offener Immobilienfonds greift der Freibetrag von 801 € – d.h. nur, wenn dieser ausgenutzt ist, sind die Ausschüttungen zu versteuern. Anders verhält es sich bei geschlossenen Immobilienfonds: Hier tritt der Anteilserwerber als unternehmerisch Beteiligter an einem oder wenigen, bestimmten Immobilienprojekten auf. Somit werden bei einer Vermietung auch entsprechende Erträge aus Vermietung und Verpachtung erzielt, welche mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden müssen. Bei der Veräußerung von Immobilien gilt die gesetzliche Spekulationsfrist von 10 Jahren.

Wird die Immobilie nach dieser Haltedauer veräußert, sind die dabei erzielten Gewinne steuerfrei. Wird die Immobilie vorher veräußert, müssen erzielte Gewinne entsprechend versteuert werden. Bei allen Betrachtungen dieser Art ist für die definitive Steuerlast auch entscheidend, in welcher Einkommens- und Vermögenslage sich der Fondsinvestor befindet – es ist deshalb dringend anzuraten, dass vor einem größeren Engagement ein Steuerberater konsultiert wird, wenn Fragen hinsichtlich der Besteuerung existieren. Nur er kann anhand der persönlichen Situation exakte Angaben zur voraussichtlichen Steuerbelastung machen.

Kita-Fonds auf dem Vormarsch

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Andreas Schrobback - Kita FondsDie von der Regierung versprochene flächendeckende Kindertagesstätten-Versorgung ist noch nicht realisiert, weil es vielerorts noch an entsprechenden Kapazitäten fehlt. Dieses Szenario rückt nun auch Fondsinitiatoren und private Investoren ins Rampenlicht: Es fehlen rund 200.000 Kita-Plätze und die entsprechenden Immobilien dazu. Immobilienfonds haben dieses Marktsegment nun ins Visier genommen und versprechend vergleichsweise sichere Renditen weit oberhalb des geltenden Tagesgeldniveaus. Ein gewisser ethischer Reiz ist damit zudem ebenfalls verbunden, denn Kinder stehen im Mittelpunkt der Gesellschaft und bilden unsere Zukunft – das wäre also auch ein Engagement für die Zukunft unserer Kleinsten.

Vergleichbar sind Kita-Fonds mit Immobilienfonds, die in Pflegeheime oder öffentliche Einrichtungen investieren: Hohe Renditesicherheit, zahlungskräftige Mieter (z. B. Kommunen oder Kirchen) und lange Mietverträge sind klare Pluspunkte solcher Projekte. Bisher nur professionellen Investoren vorbehalten, existieren Kita-Fonds bereits (z. B. von einer luxemburgischen Fondsgesellschaft) mit entsprechendem Anlagehintergrund. Doch die Konkurrenten sind bereits kurz vor der Initiierung entsprechender Fonds auch für private Anleger, zunächst wohl im Bereich der geschlossenen Fonds mit entsprechender Kapitalbindung und unternehmerischem Beteiligungscharakter.

Es bleibt abzuwarten, wie vielfältig die Möglichkeiten im Bereich der Kita-Investments werden, doch grundsätzlich stellen Fonds aus diesem Bereich eine sehr attraktive und vergleichsweise sichere Anlagealternative zu anderen Segmenten, wie Flugzeug-, Windkraftanlagen- oder Öl- und Gasinvestments dar. Das Risiko liegt bei Kita-Projekten vor allem in der Wiederveräußerung der Immobilien nach dem Ende der Nutzungsdauer. Daher gilt auch hier, was für andere Immobilienfonds schon immer galt: Eine gute Lage mit infrastrukturell attraktiver Anbindung erhöhen den Immobilienwert und sind Garant für den Werterhalt auf lange Sicht. Der Investor wird sich daher sehr genau ansehen müssen, welche Immobilien das Underlying für den angebotenen Fonds bilden.

Andreas Schrobback zum Thema: Positive Entwicklung auf dem Immobilienmarkt Leipzig

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Andreas Schrobback(Berlin, 30.11.2012) In vielen großen Städten Deutschlands boomt der Immobilienmarkt. In westlichen Metropolen des Landes sind Immobilien für viele Käufer deshalb oftmals nicht mehr bezahlbar. Allerdings gibt es im Osten des Landes noch viele günstige und auch attraktive Immobilienangebote, laut Andreas Schrobback auch in der Messestadt Leipzig. Der Markt überzeugte in den letzten Jahren insbesondere durch Stabilität. Zudem konnte sich der Leerstand am Wohnungsmarkt in den letzten Jahren deutlich zurückentwickeln. Das spricht für eine positive Entwicklung des gesamten Immobilienmarktes der Stadt. Dabei sind es vor allen Dingen junge Menschen, welche den attraktiven Wohnraum der Metropole des Ostens für sich entdeckt haben. Viele kommen zum Studieren in die Stadt, aber auch um in der modernen Metropole in das Berufsleben zu starten.

Denn neben den Immobilien für attraktiven Wohnraum konnte sich in Leipzig auch ein einflussreicher Handelsplatz entwickeln und Industrie wurde erfolgreich ansiedelt. So gilt Leipzig nicht zu unrecht als Wirtschafts- und Handelszentrum Ostdeutschlands. Die gute moderne Infrastruktur der Stadt und die gute Lage sorgten bereits Mitte der 90er Jahre dafür, dass viele Unternehmen die Stadt als Standort auswählten. Der Nahverkehr gilt als vorbildlich und mit dem guten Netz an Autobahnen, dem Flughafen und dem großen Bahnhof der Stadt, ist Leipzig sehr gut mit den großen Städten Deutschlands, aber auch gut mit den Metropolen Europas vernetzt. Deshalb sind es wohl auch einige der großen, weltweit bekannten Unternehmen, welche einen Standort in Leipzig haben, wie zum Beispiel Unister Holding, Porsche, Siemens und einige weitere. Zudem zählt Leipzig in Deutschland zu den führenden Messeplätzen, ist ein Teil des Ballungsraums Leipzig-Halle und einer der Kernstädte der Metropolregion Mitteldeutschland.

Langfristig gute Preissteigerungen am Immobilienmarkt zu erwarten

In der modernen Zukunftsstadt Leipzig ist langfristig sicherlich auch mit deutlich höheren Immobilienpreisen zu rechnen, so wie es sich in anderen großen Metropolen Deutschlands mittlerweile auch zeigt. Dadurch können Anleger auf lange Sicht mit guten Preissteigerungen am Immobilienmarkt rechnen. Die Stadt hat sich in den letzten Jahren touristisch und kulturell als echte Wachstumsstadt einen Namen gemacht. Alte Relikte, welche noch aus Zeiten der DDR stammten, wurden mittlerweile vielerorts abgerissen, sodass Platz für neue Immobilien geschaffen werden konnte. Dadurch entstand in Leipzig viel hochwertiger Wohnraum.

Allerdings wurden nicht alle alten Bauwerke abgerissen, denn in der geschichtsträchtigen Stadt Leipzig gibt es einige, erhaltungswürdige Bauwerke. Darunter auch viele Gebäude aus der Gründerzeit, welche im prachtvollen Stil errichtet wurden. Viele der alten Bauwerke der Innenstadt wurden bereits saniert und stehen dem Immobilienmarkt somit schon wieder zur Verfügung. Dadurch gibt es in Leipzig viel attraktiven Wohnraum in großzügig geschnittenen Altbauwohnungen. Durch die Vielfalt an Altbauten haben Anleger eine gute Auswahl. Selbst in bester Lage können Denkmalschutz-Immobilien erworben werden. Vom Wachstum der Stadt können somit auch Immobilienkäufer profitieren. Insbesondere die Nachfrage nach Denkmalschutz-Immobilien ist in Leipzig deshalb groß.

Attraktiver Wohnraum in einer modernen Metropole

Die Nachfrage lässt sich sicherlich damit erklären, dass Leipzig den Einwohnern einen sehr attraktiven Lebensraum zu bieten hat. Die Trendviertel der Stadt sind zum Beispiel das Waldstraßenviertel im nordwestlichen Zentrum, das Musikviertel im südlichen Zentrum und auch einzelne Regionen der Südvorstadt sind auf dem Immobilienmarkt gut nachgefragt. Aber auch in diesen attraktiven Wohngebieten sind die Preise für Immobilien immer noch deutlich niedriger als in anderen, vergleichbar großen Städten Deutschlands, sodass sich der Kauf einer Immobilie in Leipzig insbesondere in diesen Zeiten lohnt.

Neben dem Kauf einer großzügig geschnittenen Immobilien in attraktiver Wohnlage können Käufer von Denkmalschutz-Immobilien auch von den guten Steuersparmöglichkeiten profitieren, so Andreas Schrobback. Anleger können zum Beispiel für den Kauf, aber insbesondere auch für notwendige Sanierungsmaßnahmen hohe Kosten von der Steuer absetzen. Auch wer eine denkmalgeschützte Immobilie für den Eigenbedarf kauft und saniert, kann gute steuerliche Vorteile nutzen.

Weitere Informationen

https://andreas-schrobback.de

Geschlossene Schiffsfonds: Was sind die Vor- und Nachteile?

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Andreas Schrobback Fonds Geschlossene Schiffsfonds stellen eine Beteiligung im unternehmerischen Sinne an einer Schifffahrtsgesellschaft dar, oft sind die Beteiligungen nur auf ein bestimmtes Schiff (z.B. ein Containerschiff) bezogen. Die am weitesten verbreitete Form ist die Beteiligung in Form eines Kommanditisten einer GmbH & Co. KG. Grundsätzlich handelt es sich hier um eine sehr langfristige Beteiligung – der übliche Zeitrahmen der Kapitalbindung liegt zwischen 10 und 25 Jahren. Die Finanzierung erfolgt dabei sowohl über die Anteilseigner als auch über weitere Kreditgeber, z.B. Banken.

Der Vorteil einer solchen Kapitalanlage liegt in der Unabhängigkeit von Börsen und Kapitalmärkten – auch wenn ganze Aktienmärkte eine Baisse erleben, kann die Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds Erträge generieren. Diese Anlageform wird deshalb gern als ein begrenzter Anteil eines Anlegerportfolios zum Zwecke der Diversifikation genutzt. Die Erträge eines geschlossenen Schiffsfonds werden durch die Chartereinnahmen (z.B. für Containerfrachttransporte) erzielt. Durch die gezahlten Kapitalrückflüsse wird im Laufe der Zeit das einmal investierte Kapital an die Anleger zurückgeführt – durch weitere Auszahlungen wird dann der Gewinn des Anlegers erzielt.

Für die relativ hohen Ertragserwartungen (im Schnitt bei etwa 8 % p.a.) trägt der Anleger allerdings auch ein relativ hohes Risiko, was sogar bis zur Nachschusspflicht führen kann. Aus diesem Grund sollten der Fondsprospekt und die einzelnen Bedingungen und Umstände des jeweiligen Schiffsfonds genau geprüft werden – eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es nämlich nicht.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

Andreas Schrobback erläutert das Thema: Denkmalschutz

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Andreas Schrobback (Berlin, 23.11.2012) In Deutschland gibt es viele Bauwerke, die unter Denkmalschutz stehen. Dadurch hat sich das Land eine besondere Vielfalt an kulturhistorischen Zeitzeugen bewahren können. Die architektonische Vielfalt ist ein kulturelles Erbe, welches einen besonderen Schutz verdient. Viele Bauwerke sind für die Wissenschaft, Kunst und auch für die Kultur von besonderer Bedeutung und erzählen zum Teil auch ein Stück Heimatgeschichte. Aber auch im Bereich der Geldanlage sind Baudenkmäler eine gern gesehene Investition, denn mit diesen Immobilien können Anleger, im Gegensatz zu Neubauten, bessere Steuerersparnisse und Abschreibungsmöglichkeiten nutzen. Aber auch bei der Eigennutzung können Immobilienbesitzer von hohen Steuerersparnissen profitieren.

Steuerliche Vorteile beim Erwerb von denkmalgeschützten Immobilien

Im Gegensatz zu neuen Immobilien können Käufer einer denkmalgeschützten Immobilie einen großen Teil der Sanierungskosten von der Steuer absetzen und auch ein Teil des Kaufpreises kann über einen langen Zeitraum abgeschrieben werden. Der Staat fördert den Kauf und die Sanierung der denkmalgeschützten Gebäude, damit diese auch für kommende Generationen erhalten bleiben. Die Kosten für die Instandhaltungsmaßnahmen kann der Staat selbst nicht aufbringen, sodass er im Gegenzug das private Engagement der Käufer und Sanierer von denkmalgeschützten Immobilien belohnt.

Kapitalanleger können deshalb in den ersten acht Jahren laut § 7i EStG jeweils neun Prozent und in weiteren vier Jahren sieben Prozent der Sanierungskosten der Immobilie steuerlich geltend machen. Von der Altsubstanz des Bauwerks können Anleger nochmals, je nach Baujahr, 2 bis 2,5 Prozent in 50 oder 40 Jahren linear abschreiben. Aber nicht nur Anleger, sondern auch Käufer, welche die denkmalgeschützte Immobilien zu eigenen Wohnzwecken nutzen möchten, haben guten Möglichkeiten, steuerliche Vorteile zu nutzen. In den ersten zehn Jahren können Eigennutzer jeweils neun Prozent der Sanierungskosten steuerlich absetzen. Dadurch können sich Immobilienbesitzer große Teile der Sanierungskosten durch die Steuerersparnis wieder zurückholen.

Allerdings ist es nicht nur der steuerliche Vorteil und die Denkmalschutzabschreibung, welcher den Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie für viele Anleger, ganz egal ob zum Erwerb einer Kapitalanlage oder zur Eigennutzung, so attraktiv macht. Auch ein Baudenkmal kann sich, je nach Lage und Zustand, zu einer langfristig sehr guten Investition mit guter Rendite entwickeln. Deshalb sollten Interessenten vor dem Kauf stets die Lage berücksichtigen und den Sanierungsbedarf genau berechnen. Jedoch lohnt sich in vielen Fällen selbst eine aufwendige Sanierung noch, denn von den Kosten können Anleger einen großen Anteil der zuvor erwähnten Steuerersparnis wieder abziehen. Die höchste Ersparnis können Käufer nutzen, welche die denkmalgeschützte Immobilie als Kapitalanlage nutzen möchten, denn sie können mit den Jahren bis zu 100 Prozent der Sanierungskosten in der Einkommensteuererklärung angeben. Bei der Eigennutzung einer denkmalgeschützten Immobilie liegt diese Steuerersparnis immer noch bei bis zu 90 Prozent dieser Kosten.

Der gesetzliche Denkmalschutz in Deutschland

Ist der Erhalt eines historischen Bauwerks von öffentlichem Interesse, wie zum Beispiel aufgrund der traditionsreichen Geschichte, die mit dem Bauwerk verbunden werden kann, dann kann die Immobilie unter gesetzlichen Schutz gestellt werden. In Deutschland gibt es dazu spezielle Denkmalschutzgesetze. Allerdings sind die gesetzlichen Regelungen nicht einheitlich, denn jedes Bundesland kann eigne Regeln dazu aufstellen. Deshalb gibt es in Deutschland 16 Denkmalschutzgesetze zu beachten. Jedoch haben all diese Gesetze eine grundlegende Gemeinsamkeit: Sie dienen alle dem Schutz kulturhistorischen Denkmäler. Bei jeder einzelnen Immobilie übernimmt die jeweils zuständige Denkmalschutzbehörde die Prüfung und Festlegung, ob es laut den Gesetzen unter den Denkmalschutz fällt. Anschließend wird das Baudenkmal in die Denkmalliste eingetragen. Dabei handelt es sich um eine regionale Liste, in der alle Denkmäler der Region aufgeführt werden müssen. Wichtig für Anleger ist, sich vorher zu informieren, ob es sich bei der Immobilie auch tatsächlich um ein Baudenkmal handelt, welches in einer der regionalen Listen der Denkmalschutzbehörde aufgeführt wird. Wird die Immobilie nicht in dieser Liste aufgeführt, dann können die steuerlichen Vorteile und Abschreibungsmöglichkeiten nicht in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen

https://andreas-schrobback-immobilien.de/denkmalschutzimmobilie/

Edelmetalle als Vermögenssicherung

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Edelmetalle Edelmetalle machen in den letzten Monaten immer wieder als Anlagealternative von sich reden – allen voran das Gold. Grundsätzlich kann sich dabei die Wertentwicklung von Edelmetallen nicht vorhersagen lassen, jedoch wurden Edelmetalle gerade in den vergangenen Krisen immer wieder von den Anlegern als „sicherer Hafen“ bevorzugt für die Vermögenssicherung genutzt. Die Höchststände insbesondere beim Gold ist diesem krisenbehafteten Umstand zu verdanken. Jedoch wohnt diesem Umstand auch das Risiko eines Wertverfalls inne, denn wenn andere Anlageformen wieder mehr Anlegervertrauen gewinnen sollten, verschieben sich die Anlegerprioritäten ggf. wieder.

Auch die Zentralbanken kaufen oft größere Mengen an Gold, da diese eine Wertreserve in Form eines physisch greifbaren Wertes darstellen müssen. Edelmetalle sind größtenteils unabhängig von inflationären Einflüssen – der Sachwert dient somit ggf. auch als Grundlage für eine neue Wirtschaftsordnung. Für den Privatanleger lohnt es dagegen in den seltensten Fällen, Goldbarren käuflich zu erwerben. Die Lagerung ist relativ teuer, die Spanne zwischen An- und Verkauf ist relativ hoch und Zinserträge werden damit auch nicht erwirtschaftet. Edelmetalle für die Vermögensbildung einzusetzen, lohnt daher nicht.

Für die Vermögenssicherung jedoch kann es durchaus sinnvoll sein, einen kleinen Teilbetrag seines Anlagevermögens in Edelmetalle zu investieren, denn dies sichert einen Teil des Vermögens in Zeiten steigender Inflation bzw. in Krisenzeiten sachwertuntermauert ab. Dabei ist es auch möglich, das Gold nicht wirklich physisch als Barren oder Münzen zu erwerben, sondern beispielsweise mittels Zertifikaten. Hierbei gilt es zwar das Emittentenrisiko zu beachten, jedoch sind so der An- und Verkauf, sowie die Lagerung erheblich günstiger.

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