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Riester- & Rürup-Rente

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung – sofern eine Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung besteht – werden nach fast einstimmiger Expertenmeinung nicht für die Sicherung des Lebensstandards im Alter ausreichen. Durchschnittlich können z. B. abhängig Beschäftigte nur etwa 70% des letzten Nettoeinkommens als Rentenbezug erwarten – abhängig von der anrechenbaren Zeit und der persönlichen Einkommensentwicklung. Eine Lücke entsteht sowohl durch die notwendigen Mehrausgaben im Alter (z. B. für Medikamente oder Betreuung) als auch durch die ungünstige demografische Entwicklung, bei der immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren sollen. Der Staat hat daher Anreize geschaffen, damit eine zusätzliche, private Altersvorsorge geschaffen wird, um die Lücke zwischen finanziellem Bedarf im Alter und Bezügen durch die gesetzliche Sozialversicherung zu schließen. Die zwei bekanntesten Vertreter in diesem Zusammenhang sind die sog. Riester- und die Rürup-Rente.

Für wen ist die Riester-Rente gedacht und welche Möglichkeiten gibt es?

Die Riester-Rente eignet sich insbesondere als zusätzliche, private Altersvorsorge für abhängig Beschäftigte. Abschließbar in verschiedenen Varianten, beispielsweise als klassische Rentenversicherung oder als Fonds- oder Banksparplan, ermöglicht die regelmäßige Ansparung mit staatlicher Förderunterstützung. Hierfür wurden „Riester-zertifizierte“ Produkte verschiedener Anbieter auf den Markt gebracht, die je nach persönlichem Risikoempfinden gestaltet und abgeschlossen werden können. Eine Förderberechtigung liegt vor, wenn eine abhängige Beschäftigung vorliegt (unter bestimmten Voraussetzungen können hier auch Ehepartner profitieren) und mindestens 4% des Bruttoeinkommens des Vorjahres in den Vertrag eingezahlt wurden. Maximal (wenn auch Kinder berücksichtigt werden) sind 2.100 Euro per anno an Förderung möglich. Besondere Bestimmungen gelten bei Erwerbslosigkeit oder Elternzeit. Steuerlich können die Beiträge geltend gemacht werden, jedoch müssen die Bezüge aus einer Riester-Rente im Alter voll versteuert werden. Die Auszahlung kann – je nach Anbieter und Wahlmöglichkeit – als lebenslange Zusatzrente erfolgen oder aber als Einmalauszahlung mit maximal 30% des angesparten Vermögens und anschließender Rentenzahlung.


Die Rürup-Rente eignet sich besonders für Selbständige und Freiberufler

Im Gegensatz zur Riester-Rente ist die Rürup-Rente für Selbständige und Freiberufler gedacht. Damit auch diese Gruppe in den Genuss staatlicher Förderungen (welche primär aus steuerlichen Vorteilen besteht) für die Altersvorsorge kommt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Wichtig ist die Zertifizierung der zuständigen Bundesbehörde und die Erfüllung der Ansparphase, sodass eine Auszahlung nicht vor dem Beginn des 60. Lebensjahres erfolgt. Grundsätzlich erfolgt eine Auszahlung immer als Rente und nicht als Einmalzahlung. Die Rürup-Rente kann nicht vererbt oder übertragen werden. Auch die Rürup-Rente gibt es in verschiedenen Anlagevarianten: So kann ein Rürup-Vertrag als klassische Rentenversicherung oder als fondsgebundene Variante abgeschlossen werden. Die spätere Auszahlung setzt sich aus den angesparten Beträgen und den erwirtschafteten Renditen (z. B. Überschussbeteiligung oder Fondserträge) zusammen. Bei Vertragsabschluss wird bereits eine Garantierente kalkuliert, mit welcher der Anleger auf jeden Fall rechnen kann – es gibt je nach Ausgestaltung aber auch Verträge, die mit höherem Anlagerisiko einhergehen: Der Chance auf höhere Renditen stehen hier mögliche Verluste gegenüber, die je nach Anbieter und Variante aber zumindest auf dem Niveau der geleisteten Beiträge abgesichert werden können.

Aussetzen der Verträge und Beitragsfreistellung

Können die Beiträge für abgeschlossene, zertifizierte Vorsorgeverträge nicht mehr gezahlt werden, besteht die Möglichkeit der Beitragsfreistellung – der Vertrag ruht dann, wird aber nicht aufgelöst und kann später wieder aufleben. Negativ wirken sich hingegen die sog. „schadhaften Verfügungen“ aus, also Kündigungen und Auszahlungsverlangen der eingesetzten Beiträge. Hier können u.U. Verluste auftreten, da die Gebühren und Spesen des Anbieters nicht zurückerstattet werden und ggf. erhaltene staatliche Förderungen zurückgezahlt werden müssen.