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Vermietungen mit Provision trotz Bestellerprinzip

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BVFI-Logo-JPG_Bundesverband-fur-die-Immobilienwirtschaft2Das Bundeskabinett hat das Bestellerprinzip im Maklerrecht beschlossen. Ab Mitte 2015 muss aller Voraussicht nach derjenige, der den Makler beauftragt hat, auch den Makler bezahlen. Künftige Mieter frohlocken, sie werden in der Summe Millionen Euro sparen. Bei den Maklern machen sich Existenzängste breit: Eins ist sicher, kommt das Gesetz, wird sich das Maklergeschäft ganz sicher verändern. 

Trotzdem ist aber nicht zu befürchten, dass mit der Einführung des Bestellerprinzips eine ganze Branche den Bach runtergeht. Das neue Gesetz birgt auch Chancen und Vorteile, die nur gefunden werden müssen. Das geht am besten, wenn Experten gemeinsam beraten.
Mit vereinten Kräften wollen wir das Positive an der neuen Gesetzgebung für uns herausfinden. Aus diesem Grund findet ein Initiativtreffen des BVFI zum Thema „Vermietungen mit Provision trotz Beststellerprinzip“ beitragen. Dieses wichtige Treffen zu dem brisanten Thema, an dem auch Herr Schrobback als parlamentarisches Mitglied im Bundeskongress für die Immobilienwirtschaft teilnehmen wird, ist für Freitag, den 31.10.2014 in den Geschäftsräumen des BVFI, Hanauer Landstr. 204, in 60314 Frankfurt geplant.

Worum es uns im Einzelnen geht


Herausarbeiten von Vorteilen für den Vermieter, der einen Makler beauftragt und warum dafür ein Honorar angemessen erscheint. Bei Einführung des Bestellerprinzips wird es für Makler noch wichtiger als bislang, sich durch hervorragende Qualität, einen guten Service und eine Spezialisierung vom Wettbewerber abzuheben. Wer weiter erfolgreich im Geschäft sein will, braucht Kernkompetenzen und eine Spezialisierung sowie entsprechende Qualifikationen. Das Bestellerprinzip wird mit Sicherheit die Immobilienbranche professionalisieren. Wer zukünftig am Markt bestehen will, wird um eine entsprechende Ausbildung nicht herumkommen.

Das Beststellerprinzip sieht vor, dass ein Immobilienmakler potenziellen Mietern keine Wohnung aus seinem Bestand anbieten darf, für die er dann vom Mieter eine Provision verlangt. Um trotzdem Provision zu kassieren, könnten Makler in Zukunft nur noch bereits vermietete Referenzobjekte inserieren. Wenn Mieter dann Interesse haben, müssen sie den Makler beauftragen, ein ähnliches Objekt zu finden. Dieser Auftrag wäre dann wieder provisionsträchtig.

Mit mehr Engagement in den Verkauf gehen


Wenn das Vermieten komplizierter und aufwendiger wird, lässt sich das Hauptaugenmerk auf den Verkauf von Wohnungen und Häusern richten. Gute Chancen auf dem Markt haben gut ausgebildete Makler mit langjähriger Erfahrung, die schon heute viele Stammkunden haben. Ein Makler, der seinen Job gut macht, wird zukünftig auch von Vermietern mit der Vermietung beauftragt und entsprechend honoriert wird. Gerade Eigentümer, die nicht vor Ort sind, brauchen auch zukünftig professionelle Makler, um ihr Eigentum erfolgreich zu vermieten. Makler, die überleben wollen, stehen vor der Aufgabe, ihre Außendarstellung zu verbessern und die Leistungen transparent zu gestalten.

Nachkaufmarketing zur Kundenbindung nutzen


Zukünftig sind Immobilienmakler gehalten, sich stärker als bisher Einkauf und Marketing zu befassen. Mit Nachkaufmarketing lassen sich Kunden erneut generieren. Bisher wird das Nachkaufmarketing eher vernachlässigt. Der dafür zu betreibende Aufwand hält sich in Grenzen. Über Newsletter, Social Media Aktivitäten bei Facebook und Twitter und einen Kartengruß zum Weihnachtsfest sind Maßnahmen, die mit wenig Aufwand der Kundenbindung dienen. Schon heute kristallisiert sich heraus, dass Wiederholungsgeschäfte und Empfehlungen häufig bei den Maklern zustande kommen, die stetig bemüht sind, die Kunden zu binden. Das schließt neben den Vermietern und Verkäufern auch die Käufer und Mieter ein.

Bild@BVFI

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