(Berlin, 07.02.2013) Mit dem Einbau von neuen Fenstern, der Dämmung von Außenwänden und einer neuen Heizanlage lässt sich der Energieverbrauch eines Bestandsgebäudes deutlich senken. Damit können nicht nur die Ausgaben für teure Heizrechnungen gesenkt werden, sondern es lässt sich gleichzeitig auch der Wohnkomfort verbessern. Die Energieeinsparverordnung zielt mit ihren Vorschriften darauf ab, den Verbrauch von Heizenergie durch bauliche Maßnahmen zu verbessern. Es sollte jedoch auch im eigenen Interesse eines jeden Eigentümers liegen, sein Gebäude energetisch zu modernisieren. Kann ein Haus eine gute Energiebilanz vorweisen, lässt es sich zu einem höheren Marktwert anbieten und ist leichter verkäuflich. Außerdem sind die Nebenkosten ein wichtiges Kriterium für Mieter und wirkt sich auf die Einnahmen des Eigentümers aus. Daher kann sich die energetische Sanierung sowohl für Eigennutzer als auch Eigentümer einer vermieteten Immobilie als vorteilhaft erweisen.
Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen beantragen
Die Kosten für die Investition müssen Eigentümer nicht in vollem Umfang selbst tragen. Die Regierung hat finanzielle Anreize geschaffen, um die Sanierung von Bestandsbauten voranzubringen. Bei der KfW-Bank sind mehrere Förderprogramme erhältlich, mit denen Eigentümer ihre Immobilie energieeffizient modernisieren können. Wenn Eigentümer eine qualifizierte Baubegleitung für die Planung und Durchführung der baulichen Maßnahmen in Anspruch nehmen, erhalten sie Zuschüsse für die Kosten des Sachverständigen. Die Baubegleitung ist in vielen Fällen zweckmäßig, um die Sanierung professionell und mit dem bestmöglichen Ergebnis vornehmen zu können. Darüber hinaus können Hausbesitzer einen Investitionszuschuss beantragen. Die Finanzierung gilt sowohl für einzelne Maßnahmen, wie etwa den Einbau einer neuen Heizungsanlage, als auch für eine komplette Sanierung zum Energieeffizienzhaus. Das Förderprogramm ist auf die Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie auf Eigentumswohnungen ausgerichtet. Zusätzlich lässt sich bei Bedarf ein Kredit mit besonders günstigen Konditionen für die energetische Sanierung beantragen.
Eigentümer sollten sich frühzeitig damit beschäftigen, welche Anforderungen durch die Energiewende auf sie zukommen werden und finanzielle Rücklagen für die Gebäudesanierung bilden. Andreas Schrobback aus Berlin macht auf den hohen Bedarf bei Immobilien in der Hauptstadt aufmerksam und berät seine Kunden zu den Möglichkeiten der Finanzierung. Eigentümer wissen häufig nicht, welches Förderprogramm zu ihrem Vorhaben passt und wie sich die Kosten für eine Gebäudesanierung finanzieren lassen. Insbesondere bei den Gebäuden aus den 1960er und 70er Jahren, die über eine schlechte Energiebilanz verfügen, ist die Modernisierung häufig sehr aufwendig. Daher ist eine gute Beratung notwendig, um die Immobilie nicht aus Kostengründen mit Verlust verkaufen zu müssen. Ab diesem Jahr können die Anträge für die neuen Förderprogramme gestellt werden, die zunächst auf ein maximales Volumen begrenzt sind.
Denkmalimmobilien in Berlin sanieren
Denkmalgeschützte Immobilien sind bei Anlegern beliebt und zeichnen sich durch ihre erhaltenswerte Architektur aus. Außerdem werden die Immobilien häufig auch erworben, um die persönliche Steuersituation zu optimieren. Vielen Käufern ist dabei noch gar nicht bekannt, dass sich auch denkmalgeschützte Gebäude durchaus energetisch sanieren lassen. Mit geeigneten Maßnahmen, die von der örtlichen Denkmalpflege genehmigt werden, lässt sich der Energieverbrauch senken und der Wert des Gebäudes steigern. Für die Modernisierung von Denkmalimmobilien wird eine spezielle Förderung angeboten. Das Programm KfW-Effizienzhaus Denkmal kann von Eigentümern eines Baudenkmals beantragt werden, die entweder Einzelmaßnahmen planen oder eine Komplettsanierung durchführen wollen. Die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes erfordert aufgrund der besonderen Auflagen eine fachmännische Planung. Daher kann es für Interessenten solcher Immobilien sinnvoll sein, das Objekt von einem erfahrenen Bauträger zu erwerben, der die Denkmalsanierung durchführt. Auch bei dieser Variante lassen sich die Kosten für den Sanierungsanteil von der Steuer absetzen.